PrEP
25. Juni 2024
Qualifikation für PrEP-Ziffer vereinfacht
Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte wird es leichter, sich
für die
Verordnung der HIV-PrEP zu qualifizieren: Um Medikamente zum
Schutz vor
HIV verschreiben und auch die wichtigen Begleituntersuchungen
abrechnen zu
können, gelten für Praxen ab dem 1. Juli 2024 neue fachliche
Voraussetzungen –
darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und
der Spitzenverband
der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) geeinigt.
Die Verbände folgen damit einer Initiative der Deutschen
Arbeitsgemeinschaft
ambulant tätiger Ärztinnen und Ärzte für Infektionskrankheiten und
HIV-Medizin
(dagnä), die ein Konzept vorgelegt hatte.
So
müssen
interessierte Medizinerinnen und Mediziner zum Beispiel nur noch
insgesamt acht
statt 16
Stunden in einer HIV-Schwerpunktpraxis oder entsprechenden Krankenhausstation
hospitieren; der theoretische Teil der Fortbildung darf nun auch online
absolviert werden. Während der Hospitanz müssen weniger
Patienten oder PrEP-Nutzende
als zuvor mitbehandelt werden. Auch für den dauerhaften
Nachweis der sogenannten
„fachlichen
Befähigung“ werden Barrieren abgebaut: Während nach wie vor
laufend
Fortbildungspunkte gesammelt werden müssen, um die
Qualifikation zu behalten,
müssen im Jahr nur noch durchschnittlich sieben PrEP-Nutzende
in der Praxis betreut
werden. Vorher waren es 15 Personen.
Pressemitteilung Deutschen Arbeitsgemeinschaft
ambulant
tätiger Ärztinnen und Ärzte für Infektionskrankheiten und
HIV-Medizin/ dagnä
e.V.
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