PrEP

25. Juni 2024

Qualifikation für PrEP-Ziffer vereinfacht

Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte wird es leichter, sich für die Verordnung der HIV-PrEP zu qualifizieren: Um Medikamente zum Schutz vor HIV verschreiben und auch die wichtigen Begleituntersuchungen abrechnen zu können, gelten für Praxen ab dem 1. Juli 2024 neue fachliche Voraussetzungen – darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) geeinigt. 
Die Verbände folgen damit einer Initiative der Deutschen Arbeitsgemeinschaft ambulant tätiger Ärztinnen und Ärzte für Infektionskrankheiten und HIV-Medizin (dagnä), die ein Konzept vorgelegt hatte.

So müssen interessierte Medizinerinnen und Mediziner zum Beispiel nur noch insgesamt acht statt 16 Stunden in einer HIV-Schwerpunktpraxis oder entsprechenden Krankenhausstation hospitieren; der theoretische Teil der Fortbildung darf nun auch online absolviert werden. Während der Hospitanz müssen weniger Patienten oder PrEP-Nutzende als zuvor mitbehandelt werden. Auch für den dauerhaften Nachweis der sogenannten „fachlichen Befähigung“ werden Barrieren abgebaut: Während nach wie vor laufend Fortbildungspunkte gesammelt werden müssen, um die Qualifikation zu behalten, müssen im Jahr nur noch durchschnittlich sieben PrEP-Nutzende in der Praxis betreut werden. Vorher waren es 15 Personen.



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